Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs aktualisiert am: 05.06.2020

 

1. Anmeldung und Vertragsschluss

 

Mit seiner schriftlichen oder auch mündlichen Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / die Vertragspartnerin (im Folgenden Kunde genannt), den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

Der Vertrag zwischen den beiden Parteien kommt zustande, sobald die bestellte Leistung von dem Stadtführungsunternehmen Stadtwege (im Folgenden auch Veranstalter genannt), schriftlich, per E-Mail bestätigt wird.

Der Vertrag kommt mit Versand der Tourbestätigung durch uns zustande.

 

Der „Anmelder“ hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung

aufgeführten Personen einzustehen.

 

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten

Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen für die vertraglichen Zwecke

verarbeiten, speichern sowie übermitteln und willigen hierin ein. Eine Weitergabe der Daten

erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der sonst im

Gesetz genannten Beteiligten erforderlich ist und Ihre schutzwürdigen Belange hierdurch

nicht verletzt werden.

 

 

2. Zahlung

 

Die Bezahlung der Leistung erfolgt im Vorfeld der Veranstaltung in Bar. Bei Gruppenbuchungen kann der Betrag vor der Führung in Bar oder per Rechnung gezahlt werden.   

 

 

3. Leistungen und Leistungsänderungen

 

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Stadtführungsunternehmens. Eventuelle mündliche Nebenabreden werden erst durch deren schriftlichen Bestätigung von Seiten des Veranstalters gültig. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt den Vertragspartner nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, soweit der Grund nicht von dem Stadtführungsunternehmen zu vertreten ist.

 

Bei Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter ist dieses berechtigt, diese weggefallenen Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Alternativ kann der Vertragspartner eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt vornehmen.

 

 

4. Rücktritt durch einen Kunden

 

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss einen Tag vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder nimmt er den vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann das Stadtführungsunternehmen Stadtwege eine Entschädigung erheben. Der pauschalierte Ersatzanspruch umfasst:

 

1) Ab 3 Tage vor Beginn der Führung 50 % des Führungspreises.

2) 24 h vor Beginn oder bei Nichterscheinen 100% des Führungspreises.

 

 

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

 

Der Veranstalter kann in den vorliegenden Fällen von dem Vertrag schriftlich oder mündlich zurück treten:

 

1) wenn die Mindestanzahl einer öffentlichen Führung zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn  nicht erreicht wird. In diesen Fall wird der bereits bezahlte Betrag im Ganzen zurückerstattet.

 

2) bei Einwirkung höherer Gewalt. In diesen Fall wird der gesamte bezahlte Betrag zurückerstattet.

 

3) bei plötzlicher Krankheit sowie Nicht Erscheinen des Stadtführers. In diesen Fall wird der gesamte bezahlte Betrag zurückerstattet.

 

3) wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn Kunden einer öffentlichen Führung oder Kunden einer Gruppenbuchung der Durchführung der Führung oder Veranstaltung trotzt einer Abmahnung des Stadtführers nachhaltig stören. In diesen Fall wird der gesamte bezahlte Betrag nicht zurückerstattet.

 

4) Wenn Kunden einer öffentlichen Führung sowie einer Gruppenbuchung die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhalten oder zu einer Führung nicht erscheinen. In diesen Fall wird der gesamte bezahlte Betrag nicht zurückerstattet.

 

 

6. Haftung

 

1) Der Veranstalter haftet als Veranstalter für die ordnungsgemäße Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung ihrer Mitwirkenden, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Leistungserfüllung.

 

2) Das Stadtführungsunternehmen Stadtwege haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, die durch den Veranstalter vermittelt oder empfohlen werden (wie z.B. Bus-, Bahn- sowie Taxiunternehmen, Museums- oder Ausstellungsbesuche und gastronomische Empfehlungen).

 

3) Gleichsam besteht keine Haftung bei Diebstahl. Die Teilnehmer einer Veranstaltung haften für sämtliche Schäden, die von ihnen oder an ihnen mitgeführten Sachen verursacht werden. Der Veranstalter haften für keine Unfälle. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

4) Bei Kinder und Jugendlichen übernehmen grundsätzlich die jeweiligen Eltern oder der jeweilige Vormund die Aufsicht- und Haftungspflicht.

 

5) Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt grundsätzlich weder der Veranstalter noch der Stadtführer die Aufsichtspflicht. Der Kunde muss das Begleitpersonal stellen.  

 

 

7. Mitwirkungspflicht

 

1) Die Kunden einer Stadtführung oder Veranstaltung sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht eventuelle Schäden gering zuhalten zu vermeiden oder gering zu halten.

 

2) Die Teilnehmer einer öffentlichen Führung oder einer Gruppenbuchung sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Insbesondere, ist der Kunde dazu verpflichtet, vereinbarte aber zu bemängelnde oder fehlerhafte Leistungen dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

 

 

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen

Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die

Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

 

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist in Augsburg.

 

 

10. Datenschutz

 

1) Der Kunde ist mit damit einverstanden, dass die von ihm gestellten Daten, die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung wurden, weiterhin von dem Veranstalter zur Kundenbetreuung verwendet werden.

 

2) Das Stadtführungsunternehmen Stadtwege verpflichtet sich, diese Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weiter zu gegeben.